Ratgeber Kältemittel in der Monoblock-Wärmepumpe: was sich ändert
Die EU-Verordnung über fluorierte Gase begrenzt schrittweise, welche Kältemittel in neuen Geräten erlaubt sind. Für
Monoblock-Geräte bis 12 kW ist das Inverkehrbringen mit Kältemitteln ab einem GWP von 150 ab 1.1.2027 nicht mehr erlaubt,
Ausnahmen aus Sicherheitsgründen sind möglich; ab 1.1.2032 gilt das für diese Geräte mit jeglichen F-Gasen. R32 hat einen GWP
von 675.
Viele aktuelle Geräte setzen deshalb auf R290 (Propan). Es hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist kein F-Gas, ist
aber brennbar. Bei der Monoblock-Bauweise ist das gut beherrschbar, weil der Kältekreis geschlossen im Gerät bleibt; rund um
das Außengerät gilt ein Schutzbereich, den der Hersteller vorgibt.
Was kostet eine Monoblock-Wärmepumpe?
Als Gerätepreis ohne Installation nennt Bosch Österreich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Monoblock-Bauweise ca. € 18.000 bis 19.000, für ein Split-Gerät ca. € 14.000 bis 15.000. Ein Einfamilienhaus samt Installation beziffert der Hersteller mit ca. € 20.000 bis 40.000 (Stand Oktober 2026). Eine deutsche Quelle betont, dass sich keine generelle Aussage
treffen lässt, welche Bauart insgesamt günstiger ist, weil die Montagekosten unterschiedlich ausfallen. Vergleichen Sie
deshalb Gesamtangebote, nicht Gerätepreise.
Förderung für die Monoblock-Wärmepumpe
Als Luft-Wasser-Wärmepumpe zählt der Monoblock zu den Geräten, die der Bund beim Ausstieg aus Öl, Gas oder Kohle fördert: In der Neuauflage Kesseltausch 2026 mit € 5.000 pauschal. Das Registrierungsfenster läuft von 2.11. bis 31.12.2026, wobei Leistungen ab 7.10.2026 berücksichtigt werden. Bedingung sind Heizwasser als Wärmeträger und eine Auslegung auf höchstens 55 °C. Für Monoblock-Geräte bis 50 kW gilt außerdem: Bei einem Kältemittel-GWP von 150 bis 750 werden 20 % gekürzt, darüber entfällt die Förderung. 2027 geht es laut Ankündigung am 4. Jänner weiter; dann muss vor dem Einbau beantragt werden.
Hinweis: MonoblockWärmepumpe.at informiert und stellt Kontakte her, installiert aber keine Geräte.
Für Montage, Inbetriebnahme und Gewährleistung steht der von Ihnen beauftragte Betrieb ein.